Das pitc legal Team
„QUIDQUID AGIS,
PRUDENTER AGAS
ET RESPICE FINEM“
Was auch immer Du tust, handle klug und bedenke das Ende.
Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt
Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutz-Auditor (TÜV)
Compliance Officer (TÜV)
IT-Compliance Manager (TÜV)
STRATEGIC LEGAL COUNSEL
– LET’S NAVIGATE
THROUGH TOMORROW TOGETHER
Rechtsanwalt Juri Knaub
Datenschutzbeauftrager (TÜV)
Die Rechtsgebiete
privacy, information technology & compliance – eine klare Fokussierung unserer Expertise auf bestimmte Rechtsgebiete für eine praxisnahe und lösungsorientierte, aber gleichwohl grundlegend fundierte Beratung sowie für Rechtsgutachten.
In einer digitalisierten Welt ist ein unternehmerisches Handeln ohne personenbezogene Daten nicht mehr denkbar. Neben der DS-GVO und dem BDSG-2018 sind auch tätigkeitsspezifische Datenschutzbestimmungen wie das TDDDG (Stichwort: ePrivacy-Richtlinie) zu beachten.
Das Datenschutzrecht ist spätestens seit der DS-GVO ein umfassendes „Compliance-Gesetz“ und erfordert sowohl die (proaktive) Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen als auch die (reaktive) Erfüllung von datenschutzrechtlichen Pflichten.
Mit dem Datenschutzrecht verbunden ist das Daten- und IT-Sicherheitsrecht. Durch die NIS-Richtlinie, das IT-Sicherheitsgesetz sowie die weitere Gesetzgebung insbesondere zum Cyber Resilience Act bekommt das IT-Sicherheitsrecht eine immer stärkere (eigene) Ausprägung.
Die IT-Recht hat das „EDV-Recht“ und das „Internetrecht“ abgelöst. Online-Service, insbesondere Cloud-Services, Internet of Things, Artifical Intelligence, Machine Learning, Connected Car, Big Data, Smart Data sind Schlagworte, die das Beratungsfeld Informationstechnologie beschreiben.
Mit der EU-Digital Strategie wird diese Entwicklung durch weitere Rechtsakte fortgeschrieben. Schlagworte sind Digital Service Act, Data Act, Digital Market Act, Digital Governance Act und Artificial Intelligence Act. Es entsteht ein Recht der Digitalen Welt.
Wir unterstützen Sie, ob, welche und wie diese Regelungen durch Sie zu beachten sind und wie Sie Ihre Rechte und Interessen wahren.
Das Wettbewerbsrecht soll faire Marktbedingungen sicherstellen, aber innovative Werbung hat auch schon immer die Grenzen des Zulässigen ausgetestet. „Markenrecht schützt Ihr Unternehmenskennzeichen und Ihre Brands – sowie damit auch Ihr Unternehmensimage. Das Urheberrecht schützt Ihre kreativen Werke und Leistung gegen Fremdausbeutung der durch Sie geschaffenen Werte.
Unsere besondere Begeisterung für diese Rechtsgebiete ergibt sich auch aus Ihrer Anwendung in sich immer wieder verändernden und erneuernden Technologieumfeld, aber auch in der klassischen Auseinandersetzung zu Werbeaussagen und –maßnahmen.
Wir navigieren Sie durch diese Rechtsgebiete, um Ihre Ideen zu schützen, Wettbewerbsvorteile zu sichern und kreative Innovationen zu fördern.
Das Telekommunikations- und Digitale-Dienste-Recht reguliert die Kommunikation in der digitalen Welt; von Telekommunikationsdiensten bis zu Online-Medien. Das Telekommunikationsrecht im Telekommunikationsgestz (TKG) einschließlich des Datenschutzes im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ist durch sektorspezifische EU-Richtlinien geprägt.
Unionsrechtliche Vorgaben für Online-Dienste und Social Media ergeben sich aus verschiedenen EU-Rechtsakten, insbesondere den Rechtsakten im Rahmen der EU-Digital Strategie. Das nationale Telemedienrecht wird zunehmend durch das Unionsrecht überlagert und verdrängt.
Wir unterstützen Sie bei der Einordung Ihrer Tätigkeit im Kontext der unterschiedlichen Anwendungsbereiche dieser Rechtsakte und bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Fokussierung schließt nicht unsere Kenntnis in anderen Rechtsgebieten aus. Fokussierung bedeutet für uns, unsere Mandanten fundiert aufzuklären, dass und welche weiteren Rechtsgebiete (mit) zu betrachten sind. Für die (ergänzende) Beratung in diesen Bereichen binden wir – sofern gewünscht – Experten für diese Rechtsgebiete ein.
Für uns ist es auch eine Selbstverständlichkeit mit Ihren Inhouse-Juristen:innen bzw. Rechtsanwälten:innen anderer Fachgebiete zusammenzuarbeiten. Wir unterstützen flankierend mit unserem Spezialwissen. Diese Konstellation tritt für uns regelmäßig im Bereich Arbeits-, Gesellschafts- und Strafrecht sowie insbesondere in Insolvenzverfahren auf.
Neben der Zusammenarbeit mit anderen Kollegen:innen in anderen Rechtsgebieten kooperieren wir mit Kollegen:innen in unseren Rechtsgebieten, sofern ein Mandat dies erfordern sollte.
Kooperation bedeutet für uns vor allem auch die Zusammenarbeit mit Kollegen:innen aus der IT und IT-Sicherheit sowie in Bezug auf technisch-organisatorische Maßnahmen zu Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Dies umfasst insbesondere die Beratung im Bereich IT-Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit sowie Hinweisgeberschutzsysteme.
Wir bleiben fokussiert auf unsere Kernkompetenz, verfügen aber über ein breites Netzwerk vor allem auch im nicht-juristischen Umfeld, von dem unsere Mandanten profitieren können.
Die Leistungen
Gestützt auf unsere Expertise bieten wir maßgeschneiderte Leistungen für Beratungen an.
Compliance bedeutet die Einhaltung rechtlicher und vor allem gesetzlicher Pflichten. Die Compliance-Beratung ist damit unser originäres Kerngeschäft als Rechtsanwälte. Wir beraten Sie projektbegleitend bei der Umsetzung neuer Vorhaben, aber auch strategisch und taktisch zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
Das Verständnis von Compliance geht jedoch über die Bewertung rechtlicher Anforderungen hinaus und zielt auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch technische und organisatorische Maßnahmen ab.
Eine strategische Beratung setzt die Erfahrung aus Verhandlung von Verträgen und Ansprüchen sowie der Abwehr von Ansprüchen und Forderungen voraus. Denn erst im Konflikt und Krisensituation zeigt sich die Belastbarkeit eines strategischen Ansatzes und die Stimmigkeit einer taktischen Bewertung. Diese Kenntnis bringen wir aufgrund langjähriger Erfahrung in Konflikten und Krisensituation in die Compliance-Beratung mit ein.
Verhandlungsführung ist für uns die Abstimmung und Gestaltung der rechtlichen Vorgaben unserer Mandanten zur Erreichung ihrer unternehmerischer Ziele – sei es konfliktvermeidend, sei es vermittelnd oder sei es konfrontativ – je nach Verhandlungsstadium und –situation, wobei die Grenzen entsprechend der Maßgabe unserer Mandaten und ihrer unternehmerischen Ziele fließend sein können. Die Ziele des Mandanten zu erreichen, bedeutet, diese Klaviatur stets flexibel zu spielen können.
Wir haben dabei stets auch den Ansatz QUIDQUID AGIS, PRUDENTER AGAS ET RESPICE FINEM vor Augen. Die Beratung zur Erreichung der Ziele beschränkt sich nicht nur auf die Bewertung der nahe liegenden ersten Fragestellung, sondern gerade die Verhandlungsführung erfordert, auch die nächsten Schritte im Auge zu behalten und sich den Weg für ein lösungsorientiertes Ende nicht zu „verbauen“.
Abwehr von Schäden und Ansprüchen bedeutet in kritischen Situationen für den Mandanten – sei es bei Datenpannen, Cyber Incidents, Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen oder Auskunftsverlangen – rechtskonform auf die Situation zu reagieren, aber weitergehende Risiken und Schäden durch kluges vorausschauendes Handeln zu vermeiden.
Gerade im Datenschutzrecht, dessen Regelungen miteinander „verzahnt“ sind, kann eine vermeintlich nahe liegende Argumentation das Geständnis eines anderen, weiteren Verstoße bedeuten oder andere „Flanken öffnen“.
Die Beratung zur Abwehr von Ansprüchen bezieht die weiteren Entwicklungen und vor allem den Ausgang eines (gegebenenfalls auch nur potentiellen) Konflikts mit ein.
Aufgrund seiner Promotion im Bereich der Telekommunikationsüberwachung nach der StPO ist Dr. Jens Eckhardt gerade auch das Sanktionsrecht nicht fremd.
Cyber Incident Reaction ist die Unterstützung von Mandanten im Fall von Data Breaches (Datenschutzpannen) und IT-Sicherheitsvorfällen, die aus Cyber Incident, Cyber Attacks oder schlichtem Fehlverhalten resultieren können.
In solchen Fälle kann das Risiko und die rechtlichen Herausforderungen für Unternehmen vor allem in einer „zweite Welle“– seien es Untersuchungen oder Sanktionsverfahren der Aufsichtsbehörden, seien es Ansprüche, insbesondere Auskunfts- und Schadensansprüche der Betroffenen oder seien es Regress-Ansprüche von Vertragspartner – bestehen. Die Reaktion auf den Vorfall muss gerade auch diese – unter Umständen schwerwiegenderen – Herausforderungen berücksichtigen.
In der Konfliktsituation binden wir auf Wunsch unserer Mandanten auch Berater zur IT-Sicherheit und Öffentlichkeitsarbeit ein.
Kontakt
Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Immermannstraße 15
40210 Düsseldorf
T: +49 211 30 14 66 90
M: info@pitc-legal.de
W: www.pitc-legal.de
Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt
M: eckhardt@pitc-legal.de
Rechtsanwalt Juri Knaub
M: knaub@pitc-legal.de